Kostenübernahme
Die psychologische Psychotherapie wird über die obligatorische Grundversicherung finanziert. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung, welche Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin ausstellen kann. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen.
Auf Wunsch kann auch über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, denn die Beteiligungen der Krankenkassen variieren stark und seit dem 1.7.22 übernehmen nicht mehr alle Zusatzversicherungen die Kosten für psychologische Psychotherapie. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für die psychologische Beratung oder Therapie selber zu übernehmen.
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr), die psychologische Unterstützung aufgrund eines Geburtsgebrechens oder mit dem Ziel der Eingliederung ins Erwerbsleben benötigen, werden die Kosten von der Invalidenversicherung getragen.
Bei Beschwerden nach einem Unfall, die psychologische Beratung oder Therapie erfordern, bezahlt die Unfallversicherung die Kosten.